Was ist eigentlich eine Genossenschaft?
Die Unternehmensform “eingetragene Genossenschaft” (eG) ist auf den ersten Blick ein rechtliches Gebilde wie andere Unternehmensformen auch. Doch eine Genossenschaft hat buchstäblich ihre eigenen Gesetze: So ist sie immer demokratisch organisiert und hat stets den Zweck, die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Mitglieder können sowohl juristische Personen (z. B. andere Unternehmen) als auch natürliche Personen sein.
Gemeinsam mehr erreichen
Dabei steht immer dieser Grundsatz im Vordergrund: “Was einer allein nicht schaffen kann, können mehrere gemeinsam erreichen.” Ursprünglicher Gedanke einer Genossenschaft ist es, durch kooperatives Wirtschaften für die Beteiligten Ziele erreichen, die der einzelne allein für sich nicht erreichen kann. Eine Genossenschaft ist eine Möglichkeit zur Selbsthilfe. Bei Wohnungsgenossenschaften wird dies besonders deutlich: Vor Einführung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 1951 war das Teileigentum an einem Grundstück, das Voraussetzung für eine Eigentumswohnung ist, rechtlich nicht anerkannt. Wer sich ein eigenes Grundstück und ein eigenes Haus nicht leisten konnte, war deshalb gezwungen, in Miete zu leben – und das oft zu schlechten Konditionen.
Gemeinschaftseigentum statt Mietwucher
Die Lösung lag auf der Hand: Mindestens sieben Personen taten sich zusammen, gründeten eine Genossenschaft, und die Genossenschaft erwarb das Grundstück. Es wurde gemeinsam mit Wohnungen bebaut und die Mitglieder nutzten jeweils eine eigene Wohnung: Diese Wohnung war nun sicher geschützt vor willkürlicher Mieterhöhung oder Kündigung. Unsere Motto “Gemeinsam günstiger daheim” ist also quasi das Urprinzip einer Baugenossenschaft.