Häufige Fragen: Hier finden Sie Antworten.
Häufige Fragen: Hier finden Sie Antworten.
Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen zu den Themen Wohnungssuche, Miete, Kaution und Nebenkosten, Hausordnung oder Kündigung eines Mietvertrags.
Die Wohnungssuche
Werden alle aktuell verfügbaren Wohnungen auch im Internet vorgestellt?
Nein, da wir über unsere Warteliste bereits sehr viele Interessenten haben, steht nur ein Teil unserer Immobilienangebote im Internet. Vorrangig bieten wir Wohnungen erst unseren bereits registrierten Interessenten an. Wenn Sie ebenfalls auf unserer Liste eingetragen werden wollen, können Sie sich gerne für eine Wohnung als Interessent/-in anmelden.
Vermieten Sie auch Seniorenwohnungen, Garagen oder Fahrzeug-Stellplätze?
Ja, wir vermieten Seniorenwohnungen mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten. Darüber hinaus vermieten wir auch vereinzelt Garagen und PKW-Abstellplätze. Leider können wir nicht alle unsere Angebote im Internet präsentieren. Falls Sie an einer unserer Seniorenwohnungen oder an einer Garage bzw. einem Stellplatz interessiert sind, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Muss ich bei der Baugenossenschaft Anteile zeichnen, wenn ich eine Wohnung mieten möchte?
Ja, bei Anmietung einer Wohnung müssten Sie bei uns Mitglied werden und vier Anteile zu jeweils 210,- € zeichnen. Allerdings entfällt damit die Zahlung einer Kaution, die oft deutlich höher ausfällt. Zudem werden Sie mit den Anteilen auch Miteigentümer der Baugenossenschaft und haben unter anderem Anspruch auf eine ggf. ausgeschüttete Dividende aus den Gewinnen des Unternehmens.
Muss für die Wohnungsvermittlung eine Provision bezahlt werden?
Nein, wir vermieten aus unserem eigenen Bestand. Dies ist immer provisionsfrei.
Wie kann man sich bei der Baugenossenschaft Donau-Baar-Heuberg wohnungssuchend melden?
Sie können sich persönlich, schriftlich (per Post, per E-Mail) oder telefonisch an uns wenden. Auch können Sie unseren Interessentenbogen in unserer Geschäftsstelle abholen bzw. diesen per E-Mail anfordern oder herunterladen.
Wie sind die Telefonzeiten und brauche ich einen Termin, wenn ich mich beraten lassen will?
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir bei wahrscheinlich länger dauernden Gesprächen um eine Terminvereinbarung.
Unsere Telefonzeiten sind von Montag-Freitag von 9-12 Uhr.
Werden alle aktuell verfügbaren Wohnungen auch im Internet vorgestellt?
Nein, da wir über unsere Warteliste bereits sehr viele Interessenten haben, steht nur ein Teil unserer Immobilienangebote im Internet. Vorrangig bieten wir Wohnungen erst unseren bereits registrierten Interessenten an. Wenn Sie ebenfalls auf unserer Liste eingetragen werden wollen, können Sie sich gerne für eine Wohnung als Interessent/-in anmelden.
Vermieten Sie auch Seniorenwohnungen, Garagen oder Fahrzeug-Stellplätze?
Ja, wir vermieten Seniorenwohnungen mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten. Darüber hinaus vermieten wir auch vereinzelt Garagen und PKW-Abstellplätze. Leider können wir nicht alle unsere Angebote im Internet präsentieren. Falls Sie an einer unserer Seniorenwohnungen oder an einer Garage bzw. einem Stellplatz interessiert sind, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Muss ich bei der Baugenossenschaft Anteile zeichnen, wenn ich eine Wohnung mieten möchte?
Ja, bei Anmietung einer Wohnung müssten Sie bei uns Mitglied werden und vier Anteile zu jeweils 210,- € zeichnen. Allerdings entfällt damit die Zahlung einer Kaution, die oft deutlich höher ausfällt. Zudem werden Sie mit den Anteilen auch Miteigentümer der Baugenossenschaft und haben unter anderem Anspruch auf eine ggf. ausgeschüttete Dividende aus den Gewinnen des Unternehmens.
Muss für die Wohnungsvermittlung eine Provision bezahlt werden?
Nein, wir vermieten aus unserem eigenen Bestand. Dies ist immer provisionsfrei.
Wie kann man sich bei der Baugenossenschaft Donau-Baar-Heuberg wohnungssuchend melden?
Sie können sich persönlich, schriftlich (per Post, per E-Mail) oder telefonisch an uns wenden. Auch können Sie unseren Interessentenbogen in unserer Geschäftsstelle abholen bzw. diesen per E-Mail anfordern oder herunterladen.
Wie sind die Telefonzeiten und brauche ich einen Termin, wenn ich mich beraten lassen will?
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir bei wahrscheinlich länger dauernden Gesprächen um eine Terminvereinbarung.
Unsere Telefonzeiten sind von Montag-Freitag von 9-12 Uhr.
Miete, Kaution und Nebenkosten
Muss ich eine Kaution hinterlegen?
Nein, da wir eine Genossenschaft sind, erheben wir keine Kaution, stattdessen müssten Sie bei uns Mitglied werden und vier Anteile zu jeweils 210.- Euro zeichnen. Sie genießen dadurch jedoch weitere Vorteile wie zum Beispiel ein Anspruch auf Beteiligung am Unternehmensgewinn durch eine Dividende.
Ich bin mit der Miete im Verzug, was kann ich tun?
Bitte sprechen Sie mit uns. Warten Sie auf keinen Fall zu lange damit, sondern melden Sie sich rechtzeitig bei uns. Nur so können wir gemeinsam und schnell eine für alle sinnvolle und machbare Lösung finden.
Was ist in den Nebenkosten alles enthalten?
Die Nebenkosten sind Bestandteil der Bewirtschaftungskosten und gliedern sich wie folgt auf:
- laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
- Wasserversorgung und Entwässerung
- Aufzug (wenn vorhanden)
- Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswart
- Gemeinschaftsantennen-Anlage oder private Verteileranlage für Breitbandkabelnetz
- Grundgebühren für Breitbandkabelanschluss (wenn vorhanden)
- sonstige Betriebskosten wie z. B. für Durchführung der Räum- und Streupflichten
- Feuerlöscherprüfung
- Dachrinnenreinigung
- Wartung der Rauchabzugsanlage (RWA)
- Wartung der Brandmeldeanlage (BMA)
Hinzu kommen noch die Wärme- und Warmwasserkosten. Die Abrechnung der verbrauchsunabhängigen und verbrauchsabhängigen Kosten erfolgt in Form einer jährlichen Betriebskostenabrechnung anhand eines im Mietvertrag festgelegten Verteilerschlüssels. Die Nebenkosten werden in der Regel durch monatliche Vorauszahlungen zusätzlich zur Grundmiete erhoben. Welche Vorauszahlungen für die Nebenkosten genau anfallen werden, können Sie aus dem Mietvertrag entnehmen.
Muss ich eine Kaution hinterlegen?
Nein, da wir eine Genossenschaft sind, erheben wir keine Kaution, stattdessen müssten Sie bei uns Mitglied werden und vier Anteile zu jeweils 210.- Euro zeichnen. Sie genießen dadurch jedoch weitere Vorteile wie zum Beispiel ein Anspruch auf Beteiligung am Unternehmensgewinn durch eine Dividende.
Ich bin mit der Miete im Verzug, was kann ich tun?
Bitte sprechen Sie mit uns. Warten Sie auf keinen Fall zu lange damit, sondern melden Sie sich rechtzeitig bei uns. Nur so können wir gemeinsam und schnell eine für alle sinnvolle und machbare Lösung finden.
Was ist in den Nebenkosten alles enthalten?
Die Nebenkosten sind Bestandteil der Bewirtschaftungskosten und gliedern sich wie folgt auf:
- laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
- Wasserversorgung und Entwässerung
- Aufzug (wenn vorhanden)
- Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswart
- Gemeinschaftsantennen-Anlage oder private Verteileranlage für Breitbandkabelnetz
- Grundgebühren für Breitbandkabelanschluss (wenn vorhanden)
- sonstige Betriebskosten wie z. B. für Durchführung der Räum- und Streupflichten
- Feuerlöscherprüfung
- Dachrinnenreinigung
- Wartung der Rauchabzugsanlage (RWA)
- Wartung der Brandmeldeanlage (BMA)
Hinzu kommen noch die Wärme- und Warmwasserkosten. Die Abrechnung der verbrauchsunabhängigen und verbrauchsabhängigen Kosten erfolgt in Form einer jährlichen Betriebskostenabrechnung anhand eines im Mietvertrag festgelegten Verteilerschlüssels. Die Nebenkosten werden in der Regel durch monatliche Vorauszahlungen zusätzlich zur Grundmiete erhoben. Welche Vorauszahlungen für die Nebenkosten genau anfallen werden, können Sie aus dem Mietvertrag entnehmen.
Das Mietverhältnis
Zur Anmeldung bei der Gemeinde benötige ich eine Mietbescheinigung: Woher bekomme ich die?
Sie erhalten eine Mietbescheinigung direkt bei uns. Gerne können Sie diese aber auch schriftlich (Post oder E-Mail) oder auch telefonisch von uns anfordern.
Wer ist mein zuständiger Hauswart bzw. Reinigungsdienst?
Die Kontaktdaten der jeweiligen Zuständigen vor Ort können Sie am einfachsten bei uns erfahren. Bitte rufen Sie uns hierzu an.
Was muss ich beachten, wenn ich meine Wohnung kündigen will?
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen – bei Wohnraum-Mietverhältnissen beträgt sie stets drei Monate zum Monatsende. Bitte kündigen Sie nicht, wenn Sie noch keine andere Wohnung haben: Wir sorgen für eine zügige Nachvermietung und können Ihnen kein Wohnrecht über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus einräumen.
Kann ich einen Nachmieter stellen, um die Kündigungsfrist zu verkürzen?
Grundsätzlich haben wir eine sehr lange Warteliste mit Interessenten für eine Wohnung. Gerne können Sie aber einen Interessenten bei uns vorbeischicken. Akzeptieren wir den vorgeschlagenen Nachmieter oder haben wir andere Interessenten, die bereit sind früher in die Wohnung einzuziehen, ist eine frühere Beendigung des Mietverhältnisses mit Ihnen denkbar. Es findet aber in jedem Fall eine Wohnungsabnahme durch uns statt. Festgestellt Mängel und erforderliche Schönheitsreparaturen müssen Sie – wie im Mietvertrag beschrieben – beheben bzw. erledigen.
Zur Anmeldung bei der Gemeinde benötige ich eine Mietbescheinigung: Woher bekomme ich die?
Sie erhalten eine Mietbescheinigung direkt bei uns. Gerne können Sie diese aber auch schriftlich (Post oder E-Mail) oder auch telefonisch von uns anfordern.
Wer ist mein zuständiger Hauswart bzw. Reinigungsdienst?
Die Kontaktdaten der jeweiligen Zuständigen vor Ort können Sie am einfachsten bei uns erfahren. Bitte rufen Sie uns hierzu an.
Was muss ich beachten, wenn ich meine Wohnung kündigen will?
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen – bei Wohnraum-Mietverhältnissen beträgt sie stets drei Monate zum Monatsende. Bitte kündigen Sie nicht, wenn Sie noch keine andere Wohnung haben: Wir sorgen für eine zügige Nachvermietung und können Ihnen kein Wohnrecht über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus einräumen.
Kann ich einen Nachmieter stellen, um die Kündigungsfrist zu verkürzen?
Grundsätzlich haben wir eine sehr lange Warteliste mit Interessenten für eine Wohnung. Gerne können Sie aber einen Interessenten bei uns vorbeischicken. Akzeptieren wir den vorgeschlagenen Nachmieter oder haben wir andere Interessenten, die bereit sind früher in die Wohnung einzuziehen, ist eine frühere Beendigung des Mietverhältnisses mit Ihnen denkbar. Es findet aber in jedem Fall eine Wohnungsabnahme durch uns statt. Festgestellt Mängel und erforderliche Schönheitsreparaturen müssen Sie – wie im Mietvertrag beschrieben – beheben bzw. erledigen.
Die Hausordnung
Wie laut ist eigentlich Zimmerlautstärke?
Laute Musik ist häufig Anlass für Streit im Haus. Dem Musikliebhaber muss es möglich sein, in seiner Wohnung so laut Musik zu hören, dass er ein „einigermaßen befriedigendes Hörerlebnis“ hat. Wenn die Lautstärke jedoch über das hinaus geht, was nicht mehr als „normales Wohngeräusch“ in der Nachbarwohnung empfunden wird, ist die Zimmerlautstärke überschritten.
Wir sind uns bewusst, dass diese Grenzen für jeden etwas anders liegen. Wir hoffen jedoch, dass Sie sich als Nachbarn im freundlichen Dialog auf eine für alle befriedigende Lautstärke einigen können.
Was kann bzw. muss ich tun, wenn sich meine Nachbarn nicht an die Hausordnung oder die Ruhezeiten halten?
Zuallererst: Reden Sie miteinander und versuchen Sie im Dialog, eine Lösung zu finden! Ist ihr Nachbar trotz eines Gesprächs nicht einsichtig, bitten wir Sie, die Vorkommnisse schriftlich mit Datum und Zeit festzuhalten. Diese Protokolle (am besten mit Ihrer Unterschrift und der eines weiteren Zeugen) leiten Sie dann bitte an uns weiter. Wir werden dann den Nachbarn auf sein Verhalten ansprechen.
Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich an meiner Mietwohnung etwas umbauen will?
Ja, bauliche Veränderungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Vermieter zuvor schriftlich zugestimmt hat. Wenn Sie also etwas umbauen möchten: Sprechen Sie vorher mit uns! Als Mieter haften Sie für alle Schäden, die uns als Vermieter aus diesen Maßnahmen entstehen, ohne dass es eines Nachweises bedarf. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter den bei Vertragsbeginn vorhandenen Zustand wiederherzustellen.
Muss ich meinen Vermieter informieren, wenn ich Haustiere halten will?
Ja, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt. Ein Hund oder eine Katze müssen vom Vermieter schriftlich genehmigt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das von Ihnen gewünschte Tier genehmigungsfrei angeschafft werden kann, nehmen Sie bitte vorab mit uns Kontakt auf.
Wie laut ist eigentlich Zimmerlautstärke?
Laute Musik ist häufig Anlass für Streit im Haus. Dem Musikliebhaber muss es möglich sein, in seiner Wohnung so laut Musik zu hören, dass er ein „einigermaßen befriedigendes Hörerlebnis“ hat. Wenn die Lautstärke jedoch über das hinaus geht, was nicht mehr als „normales Wohngeräusch“ in der Nachbarwohnung empfunden wird, ist die Zimmerlautstärke überschritten.
Wir sind uns bewusst, dass diese Grenzen für jeden etwas anders liegen. Wir hoffen jedoch, dass Sie sich als Nachbarn im freundlichen Dialog auf eine für alle befriedigende Lautstärke einigen können.
Was kann bzw. muss ich tun, wenn sich meine Nachbarn nicht an die Hausordnung oder die Ruhezeiten halten?
Zuallererst: Reden Sie miteinander und versuchen Sie im Dialog, eine Lösung zu finden! Ist ihr Nachbar trotz eines Gesprächs nicht einsichtig, bitten wir Sie, die Vorkommnisse schriftlich mit Datum und Zeit festzuhalten. Diese Protokolle (am besten mit Ihrer Unterschrift und der eines weiteren Zeugen) leiten Sie dann bitte an uns weiter. Wir werden dann den Nachbarn auf sein Verhalten ansprechen.
Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich an meiner Mietwohnung etwas umbauen will?
Ja, bauliche Veränderungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Vermieter zuvor schriftlich zugestimmt hat. Wenn Sie also etwas umbauen möchten: Sprechen Sie vorher mit uns! Als Mieter haften Sie für alle Schäden, die uns als Vermieter aus diesen Maßnahmen entstehen, ohne dass es eines Nachweises bedarf. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter den bei Vertragsbeginn vorhandenen Zustand wiederherzustellen.
Muss ich meinen Vermieter informieren, wenn ich Haustiere halten will?
Ja, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt. Ein Hund oder eine Katze müssen vom Vermieter schriftlich genehmigt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das von Ihnen gewünschte Tier genehmigungsfrei angeschafft werden kann, nehmen Sie bitte vorab mit uns Kontakt auf.