Immobilien-Verwaltung
Als Verwalterin fungieren wir als Sachwalter für fremdes Vermögen. Das setzt so Einiges voraus. Ein detaillierter Vertrag regelt den Umfang der Geschäftsbesorgung. Daneben beruht die Geschäftsbeziehung zwischen Verwaltung und Eigentümer aber auch auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis.
Voraussetzung dafür sind neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle, an den Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrungen. Das ist für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich, ebenso wie fundierte Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften. All das bringen wir mit und belegen wir gerne für Sie!