Was ist geförderter Wohnraum (Sozialmietwohnung)?
Das Land Baden-Württemberg fördert mit großem finanziellem Aufwand den Bau von Sozialmietwohnungen.
Wohnungsbauunternehmen erhalten dafür Förderdarlehen oder Förderzuschüsse.
Im Gegenzug verpflichten sie sich für einen bestimmten Zeitraum zu Belegungs- und Mietbindungen:
- Belegungsbindung: bestimmt, an welchen Personenkreis vermietet werden darf – Personen mit niedrigem Einkommen.
- Mietbindung: begrenzt die Miethöhe. Die Miete liegt unter der vergleichbarer Wohnungen.
In Baden-Württemberg gibt es aktuell rund 56.100 vom Land geförderte Mietwohnungen (Stand März 2026), die diesen Bindungen unterliegen.
Was ist der Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Ein WBS ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland. Er weist nach, dass eine Person oder ein Haushalt berechtigt ist,
eine staatlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu mieten. Die Mieten für solche Wohnungen sind günstiger als auf dem freien Markt.
Der WBS bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen.
Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.
Die Beantragung ist gebührenfrei und ein Jahr gültig.
Voraussetzungen für einen WBS:
Sie sind wohnungssuchend und überschreiten die vorgegebene jährliche Einkommensgrenze nicht.
