Wohnberech­tigungsschein (WBS)

Wohnberech­tigungsschein (WBS)

Was ist ein Wohnberechtigungsschein? Wer bekommt ihn – und wie kommt man damit zur Wohnung? Wir erklären es Schritt für Schritt.

Was bedeutet „geförderter Wohnraum“?

Bei gefördertem Wohnraum handelt es sich um Wohnungen, deren Miete aufgrund einer
öffentlichen Förderung für einen bestimmten Zeitraum unterhalb der ortsüblichen Miete
vergleichbarer Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt liegt.

Geförderter Wohnraum ist nicht ausschließlich für Haushalte mit geringem Einkommen vorgesehen.
Die geltenden Einkommensgrenzen sind so gestaltet, dass abhängig von der Haushaltsgröße auch
Haushalte mit mittleren bis höheren Einkommen die Voraussetzungen für eine geförderte Wohnung erfüllen können.

Um sicherzustellen, dass diese Wohnungen gezielt den Haushalten zugutekommen, für die sie vorgesehen sind,
gelten für die Anmietung bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der jeweiligen
Einkommensgrenzen, die sich nach der Größe und Zusammensetzung des Haushalts richten.

Für Sie als Mieter bedeutet das vor allem:

  • Die Miete ist günstiger als bei vergleichbaren Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt.
  • Für die Anmietung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Ob Sie einen WBS erhalten,
    hängt unter anderem von der Größe Ihres Haushalts und Ihrem Einkommen ab.
  • Die Wohnung kann nur an Personen vermietet werden, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Ein Blick auf die Einkommensgrenzen lohnt sich daher auch dann, wenn Sie berufstätig sind und über ein mittleres oder höheres Einkommen verfügen.

Einkommensgrenzen für den WBS in Baden-Württemberg

Maßgeblich ist das voraussichtliche Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen zusammen.

Haushaltsgröße           Einkommensgrenze pro Jahr

1 Person                          51.850 €
2 Personen                      51.850 €
3 Personen                      60.850 €
4 Personen                      69.850 €
5 Personen                      78.850 €
6 Personen                      87.850 €
7 Personen                      96.850 €
8 Personen                      105.850 €
9 Personen                      114.850 €
10 Personen                    123.850 €

 

Was ist der Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie die
Voraussetzungen für die Anmietung einer geförderten Wohnung erfüllen.

Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, hängt unter anderem von der
Haushaltsgröße und dem Einkommen ab.

Die Baugenossenschaft Donau-Baar-Heuberg bietet derzeit attraktive Wohnungen an, für deren
Anmietung eine Vorlage des Wohnberechtigungsscheins notwendig ist.

Die Beantragung des WBS ist gebührenfrei und kann bei der Wohnortgemeinde gestellt werden und ist ein Jahr gültig.

Schritt-für-Schritt: Wohnberechtigungsschein beantragen und Mieter werden

WBS beantragen:
Antrag bei der zuständigen Gemeinde (Wohnort) stellen. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen benötigt werden.

Voraussetzung für einen WBS:

  • Ein dauerhaft begründeter Aufenthalt in Deutschland
  • Mitbürger eines EU-Staates
  • Antragsteller müssen volljährig sein
  • Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 1 Jahr
  • Maximale Wohnungsgröße kann regional eine Rolle spielen
  • Die Einkünfte aller im Haushalt lebender Menschen dürfen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigen
    nach dem Wohnraumförderungsgesetz

Nachweise einreichen: Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsmitteilungen, Arbeitgeberbestätigungen)
aller Haushaltsangehörigen vorlegen.

Prüfung & Ausstellung: Die Gemeinde prüft die Voraussetzungen und stellt bei Erfüllung der Einkommensgrenze
den WBS inklusive passender Wohnungsgröße aus.

Bei uns bewerben: WBS vorlegen und Mietvertrag abschließen. Der WBS muss bei Mietbeginn gültig sein.

Häufige Fragen zum WBS

Hier finden Sie kurze Antworten zu Kosten, Zuständigkeit und Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheins. Ist Ihre Frage nicht dabei, hilft Ihnen Ihre Gemeinde direkt weiter.

Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) ist in vielen Städten und Gemeinden kostenlos.

Ein WBS kann in der Stadt oder Gemeinde beantragt werden, in der man wohnt. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare.

Er ist in der Regel ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie ihn nutzen, um eine geförderte Wohnung zu beziehen. Sobald Sie mit einem gültigen WBS eine Sozialwohnung angemietet haben, bleibt Ihre Wohnberechtigung für die Dauer des Mietverhältnisses bestehen.

Nein. Er berechtigt zur Bewerbung auf geförderten Wohnraum, der WBS begründet aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung.

Die zuständige Stadt oder Gemeinde, in der man wohnt, ist Ihre erste Anlaufstelle. Dort erhalten Sie Auskunft zu den Einkommensgrenzen, den erforderlichen Antragsunterlagen sowie zum Ablauf der Antragstellung

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) und das Wohngeld sind unabhängige Leistungen. Ein WBS berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist hingegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen – unabhängig vom WBS.