Unsere Vorstandsmitglieder
Die täglichen Geschäfte lenken: Das ist die Aufgabe des Vorstands einer Genossenschaft. Zur Verantwortung der Vorstandsmitglieder gehört unter anderem Die Verantwortung für die Planung und Organisation der Geschäftstätigkeit, Personalverantwortung, Risikovorsorge und Risikomanagement sowie die Erfolgskontrolle. Welche Tätigkeiten und Befugnisse der Vorstand im Einzelnen hat, das regelt die Satzung.