Unser Vergabe-Verfahren

Unser Vergabe-Verfahren

Wie entscheiden wir, wer welche Wohnung aus unserem Bestand bekommt? Dafür gibt es Regeln, und die möchten wir Ihnen hier vorstellen. Denn uns ist wichtig, dass Sie verstehen, auf welcher Grundlage wir uns entscheiden – und weshalb das auch mal etwas länger dauern kann mit einer Wohnungszusage.

Wir entscheiden unabhängig und unvoreingenommen

Wir vergeben unsere verfügbaren Wohnungen ohne Betrachtung von Merkmalen wie Herkunft, Religion, Alter oder Geschlecht und bekennen uns ausdrücklich zu einer neutralen Beurteilung jedes Bewerbers: Für unsere Entscheidung über eine Vergabe sind durchweg sachliche Kriterien ausschlaggebend.

Die Details: So funktioniert die Vergabe

Welche Punkte spielen eine Rolle, wenn Sie sich als Interessent haben vormerken lassen? Hier zeigen wir die Details auf.

Ohne Vertrauen geht es nicht

Wir weisen darauf hin, dass falsche Angaben es uns unmöglich machen, Ihnen eine Wohnung anzubieten. Denn Vertrauen ist die erste Grundlage eines guten Mietverhältnisses. Bitte seien Sie also absolut ehrlich, wenn Sie den Interessentenbogen ausfüllen.

Schufa-Anfrage

Wir stellen routinemäßig vor der Wohnungsvergabe eine Anfrage bei der Schufa, um uns vor Zahlungsausfällen zu schützen. Sofern es hier negative Einträge gibt, sprechen wir gerne mit Ihnen über bestehende Verpflichtungen und schauen, wie sich dies mit einem Mietverhältnis vereinbaren lässt.

Wer kommt wann dran?

Eventuell kann es eine Weile dauern, bis wir die von Ihnen gewünschte Wohnung anbieten können: Denn es nützt Ihnen nichts, wenn wir Ihnen Drei-Zimmer-Wohnungen anbieten, weil die gerade frei werden, Sie aber eine Vier-Zimmer-Wohnung brauchen. Wir führen entsprechend klassifizierte Interessentenlisten für jeden Wohnungstyp und informieren Sie, sobald wir etwas Passendes für Sie haben.

Wer passt wo dazu?

Für ein Angebot ist für uns auch wichtig, ob wir Ihnen eine Wohnung in einer Hausgemeinschaft anbieten können, in der Sie sich voraussichtlich wohlfühlen werden. Denn wir sind daran interessiert, mit Ihnen ein langfristiges Mietverhältnis einzugehen. Wenn von vorneherein Konfliktpotenzial mit Nachbarn besteht, wäre dies keine gute Lösung für alle Beteiligten.

Auch mit Transfer-Einkommen

Jeder hat ein Recht auf Wohnraum. Deshalb nehmen wir selbstverständlich auch Interessenten in unsere Liste auf, die Sozialleistungen oder ein Transfereinkommen beziehen. Bitte legen Sie uns einfach einen Wohnberechtigungsschein vor, den Sie von Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde erhalten.